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ne bis in idemne bis in idem | | | [1] Rechtsgrundsatz niemand soll zweimal wegen derselben Sache vor Gericht gestellt werden, keine Doppelbestrafung | wörtlich „nicht zweimal für dieselbe Sache“ | [1] | [1] [..]
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ne bis in idemin einer Strafsache, die materiell rechtskräftig abgeurteilt ist, darf kein neues Verfahren eröffnet werden (Verfahrensgrundsatz des Strafrechts)
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ne bis in idemNe bis in idem (deutsch nicht zweimal in derselben [Sache]), eigentlich lateinisch bis de eadem re ne sit actio (‚zweimal sei in derselben Sache keine Gerichtsverhandlung‘) ist ein lateinischer Rechts [..]
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