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antigeldwaesche.de
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fernidentifizierung
Von einer Fernidentifizierung (geregelt in § 6 Abs. 2 Nr. 2 GwG) spricht man in den Fällen, in denen der Vertragspartner von keiner natürlichen Person direkt identifiziert wird. (non-face-to-face). Damit fällt das Post-Ident-Verfahren nicht unter die Fälle der Fernidentifizierung, da hier ein Mitarbeiter der Deutschen Post AG die Identifizierung vo [..]
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www.anti-geldwaesche.de
Glossar ASie finden hier Begriffe und Stichworte rund um das Thema Geldwäsche, die nach Anklicken zu Erläuterungen führen. Diese sollen nur eine erste Hilfe darstellen und erheben daher keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für Anregungen und Ergänzungen bin ich unter der Adresse glossar@anti-geldwaesche.de dankbar.
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erläuterungen
AbgabenordnungAbgabenordnungDie Abgabenordnung (AO) ist eine Art "Grund"-Gesetz des deutschen Steuerrechts, da
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aktualisierung
Eine Pflicht zur Aktualisierung ergibt sich einerseits aus § 3 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz GwG. Danach haben die Verpflichteten im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung sicherzustellen, dass die jeweiligen (ihnen vorliegenden) Dokumente, Daten oder Informationen in angemessenem zeitlichen Abstand aktualisiert werden. Diese Pflicht bezieht sich [..]
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allgemeine sorgfaltspflichten
Eine Legaldefinition der allgemeinen Sorgfaltspflichten ergibt sich aus § 3 Abs. 1 GwG. Danach müssen Verpflichtete ihren Vertragspartner identifizieren, Informationen über den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung einholen, abklären, ob der Vertragspartner für einen abweichenden wirtschaftlich Berechtigten handelt, die Geschäftsbezi [..]
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aml
Der Begriff "AML" steht für "anti-money-laundering", was sinngemäß Geldwäschebekämpfung bedeutet.
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anderkonten
Anderkonten sind Treuhand(Fremdgeld) -konten für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater usw.zurück zum Buchstaben A zurück zum Seitenanfang
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ansprechpartner
AnsprechpartnerGrundsätzlich muss jeder Verpflichtete gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 GwG einen Geldwäschebeauftragten haben, der Ansprechpartner für
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aufbewahrungsfrist
Alle Aufzeichnungen nach § 8 Abs. 1 GwG und sonstige Belege über Geschäftsbeziehungen und Transaktionen sind gemäß § 8 Abs. 3 GwG mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist im Falle des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GwG beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endet. In den übrigen Fällen beginnt sie mit [..]
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aufbewahrungspflichten
Aufbewahrungspflichten von erhobenen Daten und Unterlagen des Vertragspartners ergeben sich einerseits aus § 8 GwG, wie auch aus § 154 AO.
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