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g-ba.de
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Bedeutungen (85)
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verbotsvorbehalt
In der stationären Versorgung im Krankenhaus können ärztliche und unter Umständen auch zahnärztliche stationär durchgeführte, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - anders als in der niedergelassenen Arztpraxis - grundsätzlich ohne vorherige Prüfung durch den G-BA zu Lasten der GKV erbracht werden, solange der G-BA nicht ausdrücklich etwas a [..]
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unterausschuss
Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses werden in Unterausschüssen vorbereitet. Diese sind ebenso wie das Plenum paritätisch mit Vertretern der Krankenkassen und der Leistungserbringer (KBV, KZBV, DKG) besetzt. Den Vorsitz hat jeweils ein unparteiisches Mitglied oder der unparteiische Vorsitzende des G-BA inne. Außerdem nehmen an den Sitzu [..]
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unparteiischer vorsitzender
Sämtliche Entscheidungen werden im Gemeinsamen Bundesausschuss von Leistungserbringern (Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern) und Kostenträgern (gesetzlichen Krankenkassen) herbeigeführt. Diese so genannten „Bänke“ beraten gemeinsam mit Patientenvertretern über die medizinisch notwendige und sinnvolle Versorgung und den wirtscha [..]
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träger
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sind die Träger des G-BA als oberstes Selbstverwaltungsgremium der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses ist im Plenum paritätisch besetzt mit Leistungserbringern und Kostenträgern [..]
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selbstverwaltung
Bestimmte Aufgaben von öffentlichem Interesse, wie beispielsweise die Gesundheitsversorgung seiner Bürger, überträgt der Staat der Selbstverwaltung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird gemeinsam durch Vertrags(zahn)ärzte, Krankenkassen sowie Krankenhäuser verwaltet. Gremien dieser gemeinsamen Selbstverwaltung sind vor allem der G-BA gemä [..]
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qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement ist ein Instrument der Organisationsentwicklung. Es kommt aus der Industrie und wurde zunächst für größere Betriebe, später auch für sehr kleine Organisationseinheiten entwickelt. Durch die regelmäßige Überprüfung und Hinterfragung des Erreichten soll sichergestellt werden, dass das Versorgungsniveau gehalten und dort, wo erford [..]
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qualitätsberichte
Seit dem Jahr 2003 sind Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen. Der Gesetzgeber legte zugleich fest, dass die Berichte erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 zu erstellen und von den Verbänden der Krankenkassen zu veröffentlichen sind. Die Berichte sollen der Information von Pa [..]
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patientenvertreter
Insgesamt sind derzeit mehr als 100 sachkundige Personen als ständige Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter oder deren Stellvertreter im G-BA engagiert und nehmen das Mitberatungsrecht im Plenum, in den zahlreichen Unterausschüssen und Arbeitsgruppen wahr. Die Patientenvertreter haben ein eigenes Antragsrecht, aber kein Stimmrecht. Ihre Be [..]
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patientenbeauftragte(r) der bundesregierung
Zur Stärkung der Patientenrechte hat das GKV-Modernisierungsgesetz die gesetzliche Grundlage für einen Patientenbeauftragten beziehungsweise eine Patientenbeauftragte für die Belange von Patientinnen und Patienten geschaffen, der/die von der Bundesregierung berufen wird (§ 139a SGB V).www.patientenbeauftragter.de
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morbidität
Die Morbidität (lat. morbidus - krank) ist eine statistische Größe in der Medizin. Unter ihr versteht man die Krankheitswahrscheinlichkeit eines Individuums bezogen auf eine bestimmte Population, also wie wahrscheinlich es ist, dass ein Individuum einer Population eine bestimmte Krankheit oder Störung entwickelt.
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