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UnionsbürgerschaftDie Unionsbürgerschaft ergibt sich aus der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, d. h., wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt, gilt auch als Unionsbürger bzw. Unionsbürgerin. Die Unionsbürgerschaft tritt nicht an die Stelle der Staatsangehörigkeit, sondern ergänzt sie. Weiterführende Informationen: Unionsbürgerschaft [..]
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UnionsbürgerschaftUnionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der EU besitzt. Die 1993 eingeführte Unionsbürgerschaft ersetzt nicht die jeweilige Staatsangehörigkeit, sondern ergänzt sie. Mit ih [..]
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Unionsbürgerschaftdurch den Vertrag von Maastricht eingeführtes Institut des europäischen Rechts. Sie dient, motiviert durch den Grundsatz der Bürgernähe, im Wesentlichen dem Ziel, den Schutz der Rechte und Interessen [..]
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UnionsbürgerschaftDie Unionsbürgerschaft der Europäischen Union besitzen alle Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union laut Art. 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) u [..]
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