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VerbandsklagerechtLetzteres betrifft die Gemäß 42, Abs.2 der Verwaltungsgerichtsordnung ist eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen einen Genehmigungsbescheid (Genehmigungsverfahren) nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Klagebefugnis von Verbände [..]
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VerbandsklagerechtAls Verbandsklage bezeichnet man die Möglichkeit, dass ein Verband die Rechte Einzelner im Rechtsweg verfolgt. Dabei ist die Ausgestaltung des Verbandsklagerechts unterschiedlich. Die Unterschiede ergeben sich einerseits daraus, ob der Verband nur unterstützend tätig werden kann ("unechtes Verbandsklagerecht"), oder selbst als kla [..]
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