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Verwaltungsaktist die formlos mögliche Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelba [..]
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VerwaltungsaktV. ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die unmittelbare Rechtswirkung n [..]
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Verwaltungsaktdie hoheitliche Maßnahme (im Sinne von Verfügung, Entscheidung, Anordnung), die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Recht [..]
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VerwaltungsaktLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
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VerwaltungsaktVerwaltungsakt Als Verwaltungsakt werden Verfügungen und Entscheidungen bezeichnet, die eine Behörde im Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft. Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Typische Verwaltungsakte sind die Bescheide (zum Beispiel Rentenbescheid der Rentenversicherungsträger).
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VerwaltungsaktUnter dem Begriff Verwaltungsakt wird im Allgemeinen eine Handlung der öffentlichen Hand verstanden, welche ein Tun oder Unterlassung anordnen kann. Es gibt drei Arten von Verwaltungsakten. Einerseits den befehlenden Verwaltungsakt, welcher den Adressaten des Verwaltungsaktes zu einem Tun oder Unterlassen verpflichtet. Des Weiteren gibt den gestaltenden Verwaltungsakt, welcher ein Rechtsverhältnis zwischen Staat und privater Person begründen kann. Andererseits existiert noch der feststellende Verwaltungsakt, welcher eine konkrete bestehende Rechtslage konkretisiert. Verwaltungsakte können generell begünstigend oder belastend sein.
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VerwaltungsaktDer Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar. Bei einem Verwaltungsakt, oft als Bescheid bezeichnet, handelt es sich um ein [..]
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VerwaltungsaktVerwaltungsakt steht für:
Verwaltungsakt (Deutschland)
Verwaltungsakt (Frankreich)
Verwaltungsakt (Österreich)
Verfügung (Schweiz)
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VerwaltungsaktDer Verwaltungsakt (französisch acte administratif unilatéral) bezeichnet im Verwaltungsrecht die wichtigste Form einseitigen Verwaltungshandelns in Frankreich.
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