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VolksentscheidNach Volksantrag und Volksbegehren ist dies die dritte Stufe der direkten Volksgesetzgebung. Sind 450 000 Unterschriften im Volksbegehren zusammengekommen, muss ein Volksentscheid durchgeführt werden. Stimmen mehr Bürger für den Gesetzentwurf als dagegen, tritt er als Gesetz in Kraft.
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VolksentscheidSiehe auch: Volksabstimmung (Volksbefragung/Volksbegehren) Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011.
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VolksentscheidAbstimmung, bei der ein Gesetzentwurf nicht vom Parlament, sondern direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern beschlossen oder verworfen wird. Der Volksentscheid ist ein Instrument direkt [..]
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VolksentscheidVolksabstimmung.
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VolksentscheidDas Wort "Volksentscheid" sagt aus, dass das Volk entscheidet. Man könnte nun sagen, dass das Volk bei jeder Wahl, zum Beispiel bei der Bundestagswahl, entscheidet, indem es Parteien wählt, die dann i [..]
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VolksentscheidEin Volksentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Er ist in Deutschland eine üblicherweise verbindliche, direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes über eine politis [..]
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