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WerktagWerk·tag, Werk·ta·ge | , | | [1] Tag, an dem laut Gesetz das Arbeiten grundsätzlich zulässig ist | Komposition Verb werken + Nomen Tag | [1] Arbeitstag | [1] Feiertag, Sonntag | [1] Tag, Wochent [..]
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WerktagAls Werktag gilt allgemein jeder Tag, der nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Es gibt jedoch Rechtsvorschriften, bei denen auch der Samstag nicht als Werktag gilt.
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WerktagUnter dem Begriff Werktag wird im Allgemeinen jeder Tag der Woche verstanden, an welchem in der Regel der Arbeit nachgegangen wird. Werktage sind in Deutschland von Montag bis Samstag und hängt vom jeweiligen Anwendungsgebiet ab. Hiervon ausgenommen sind explizit Feiertage, wie zum Beispiel Ostern oder Weihnachten. Der Begriff des Werktages ist auch rechtlich relevant im Bereich des Ladenschlussgesetzes von Bedeutung. Auch bei der Fristberechnung im Zivil- und Verwaltungsrecht ist der Begriff des Werktages elementar wichtig.
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