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ZustimmungsverfahrenGesetzgebungsverfahren der EU. Auf Vorschlag der Kommission einigt sich der Ministerrat auf ein Gesetz, das er dem Europäischen Parlament zuleitet. Das Parlament muss seine Zustimmung erteilen, bevor [..]
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ZustimmungsverfahrenAls eigenständige Organisation mit Rechtspersönlichkeit haben die Europäische Union und die Europäische Atomgemeinschaft auch eigene Rechtsetzungsbefugnisse.
Während in den Rechtssystemen der Mitglied [..]
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ZustimmungsverfahrenZustimmungsverfahren bezeichnet ein Verfahren zur Rechtsetzung in der EU. In Folge der Vereinfachung der Gesetzgebungsverfahren im Vertrag von Lissabon, der nur noch zwischen einem âordentlichenâ und âbesonderenâ Verfahren unterscheidet, ist das Zustimmungsverfahren als eines der beiden besonderen Verfahren nach Art. 289 II AEUV erhalten ge [..]
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ZustimmungsverfahrenDas Zustimmungsverfahren ist ein besonderes Gesetzgebungsverfahren i.S.d. Art. 289 Abs. 2 AEUV. Je nach Rechtsgrundlage muss der Rat einem Gesetzgebungsakt des Parlaments zustimmen oder umgekehrt. Das beteiligte Organ kann nur zustimmen oder ablehnen. Änderungen sind nicht zulässig.
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ZustimmungsverfahrenNach dem "Zustimmungsverfahren" erhält ein geplanter Rechtsakt nur dann Rechtskraft, wenn das Europäische Parlament ihm mit absoluter Mehrheit bzw. relativer Mehrheit seiner Mitglieder zugestimmt hat. Ist in dem jeweiligen Vertragsartikel, auf den sich der Vorschlag für einen Rechtsakt gründet, das Zustimmungsverfahren als Verfahr [..]
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