Bedeutung Abberufbarkeit
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Abberufbarkeit


A. bezeichnet das Recht einer Wählerschaft, gewählte Mitglieder der Legislative, Exekutive oder Judikative vor Ablauf ihrer Amtsperiode abzuwählen oder abzuberufen. A. ist bspw. in den Verfassungen ve [..]
Quelle: bpb.de




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