Bedeutung Antragsrecht der Aktionäre
Was bedeutet Antragsrecht der Aktionäre? Nachstehend finden Sie eine Bedeutung für das Wort Antragsrecht der Aktionäre Sie können auch eine Definition von Antragsrecht der Aktionäre selbst hinzufügen.

1

0 Thumbs up   0 Thumbs down

Antragsrecht der Aktionäre


Aktionäre haben das Recht in der Hauptversammlung selbst Anträge zu stellen. Dieses recht nennt man Antragsrecht.
Quelle: mein-wirtschaftslexikon.de




<< Antwortkarte Antwortcoupon >>