Was bedeutet Antragsrecht der Aktionäre? Nachstehend finden Sie eine Bedeutung für das Wort Antragsrecht der Aktionäre Sie können auch eine Definition von Antragsrecht der Aktionäre selbst hinzufügen.
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Antragsrecht der Aktionäre
Aktionäre haben das Recht in der Hauptversammlung selbst Anträge zu stellen. Dieses recht nennt man Antragsrecht.