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Arbeitgeberanteil/ArbeitnehmeranteilArbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Bei einem Beitragssatz von zurzeit 19,6 Prozent entfallen auf jeden also 9,8 Prozent. In der knappschaftlichen Rentenversicherung trägt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte des Beitrages, wobei auch ein höherer Beitragssatz gilt. Erhalten Auszubildende eine [..]
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