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BITVsteht als Abkürzung für „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung“, die in Deutschland die Umsetzung von § 11 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) zur Barrierefreien Informationstechnik regelt. Die BITV besagt, dass die (unmittelbaren und mittelbaren) Bundesverwaltungen ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten haben.
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BITVVerordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
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