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BeiratschaftBeschränkung der Handlungsfähigkeit bei schutzbedürftigen, aber nicht unter Vormundschaft stehenden Personen
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BeiratschaftSie beschränkt die Handlungsfähigkeit der verbeirateten Person in bestimmten Bereichen (z.B. bei Geschäften von grosser Tragweite: Verfügung über Grundstücke oder Führung eines Prozesses). In den übrigen Bereichen bleibt die verbeiratete Person aber voll handlungsfähig.
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