1 |
Beiwerk[schmückende] Zutat, Nebensächlichkeit, entbehrliche Zu-, BeigabeBeispielmodisches Beiwerk zur Kleidung
|
2 |
BeiwerkBeiwerk bezeichnet man im Urheberrecht Personen oder Gegenstände, die sich gleichsam zufällig auf einem Bild befinden. Zunächst muss ein Hauptwerk vorhanden sein, das das eigentliche Objekt der Verö [..]
|
<< Beitragszahler | Bekenner >> |