Bedeutung Besitz
Was bedeutet Besitz? Hier finden Sie 20 Bedeutungen des Wortes Besitz. Sie können auch eine Definition von Besitz selbst hinzufügen.

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Besitz


Be·sitz, | | | [1] ''Recht'' tatsächliche Sachherrschaft | [2] Eigentum | [3] das gesamte Eigentum einer Person | Ableitung vom Verb ''besitzen'' | [2] Eigentum () | [3] Habe, Hab und Gut | [1] [..]
Quelle: de.wiktionary.org

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Besitz


ist die tatsächliche Gewalt einer Person über eine Sache. Das römische Recht bezeichnet dies als (lat. [F.]) possessio, welche auf die tatsächliche Gewalt (lat. [M.] usus) und auf das Sitzen auf Land [..]
Quelle: koeblergerhard.de

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Besitz


(assets, holding, occupancy, possession, seisin, seizin, tenure) Die faktische und (meistens) im Außenverhältnis rechtlich abgesicherte Verfügungsgewalt über eine materielle oder immaterielle Sache. Die Person, die den B. hat, gilt als Besitzer. Sie muss nicht gleichzeitig Eigentümer sein. Der B. findet zunächst im Eigentum seine Grenzen und außerd [..]
Quelle: elektroniknet.de (offline)

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Besitz


ist im Gegensatz zum Eigentum nur die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache (ein Dieb ist z.B. sehr wohl Besitzer, nicht jedoch Eigentümer des gestohlenen Gutes), geregelt in §§ 854 ff BGB. Zu [..]
Quelle: manalex.de

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Besitz


mittelbarer Besitz.
Quelle: manalex.de

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Besitz


unmittelbarer Besitz.
Quelle: manalex.de

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Besitz


Der Besitz ist die Macht einer Person über eine körperliche Sache mit dem Willen, die Sache zu haben (der Besitzer ist Mieter).
Quelle: mein-wirtschaftslexikon.de

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Besitz


Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache – sei sie beweglich oder unbeweglich. So ist der Mieter Besitzer der von ihm gemieteten Wohnung. Man unterscheidet mittelbaren und u [..]
Quelle: immobilien-fachwissen.de

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Besitz


I das äußere Verhältnis, in dem jemand zu einem Gegenstand steht, die Herrschaft über einen Gegenstand und zwar 1 über Sachen a über Grundst& [..]
Quelle: drw-adw.uni-heidelberg.de

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Besitz


Eigen-, Fremdbesitz, Voll-, Teilbesitz, Allein-, Mitbesitz, Besitzdiener, (Besitzschutz);, verbotene Eigenmacht, Besitzwehr, Besitzkehrdie tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§§ 854– [..]
Quelle: bpb.de

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Besitz


Eigentumdie tatsächliche Gewalt über eine Sache. Wenn die Tochter das Auto ihres Vaters fährt, ist sie Besitzerin, der Vater bleibt Eigentümer (ihm gehört das Auto, nachgewiesen durch den Kfz-Brief). [..]
Quelle: bpb.de

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Besitz


siehe Grundbesitz, Eigentum   [wp]
Quelle: hyperkommunikation.ch

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Besitz


Besitz ist im Gegensatz zum Eigentum nur die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Der Besitz ist geregelt in den §§ 854 ff. BGB. Er wird geschützt, durch die possessorischen Ansprüche und di [..]
Quelle: juracafe.de

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Besitz


Besitz (beː) ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Sie wird vom Amt Boizenburg-Land mit Sitz in der nicht amtsangehörigen Stadt Boizenburg/Elbe ve [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Besitz


In der juristischen Fachsprache bezeichnet der Begriff Besitz (lat. possessio) die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. „Besitz“ bedeutet also, dass jemand tatsächlich über eine Sache verfügt, sie [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Besitz


Obwohl Besitz und Eigentum im alltäglichen Sprachgebrauch nur selten differenziert betrachtet werden, muss es in rechtlicher Hinsicht eine strikte Unterscheidung geben. Eine genaue Definition des Besi [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Besitz


Im österreichischen Sachenrecht bezeichnet nach § 309 ABGB Besitz die vom Besitzwillen (animus) getragene unmittelbare Verfügungsgewalt (corpus) eines Menschen über eine Sache. Das österreichische ABG [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Besitz


Die grundsätzlichen Regelungen zum Besitz sind im schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) ähnlich dem Besitz wie er sich im deutschen BGB findet. Nach einem Teil der schweizerischen Lehre zum ZGB wird d [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Besitz


Das liechtensteinische Sachenrecht vermengt bezüglich des Besitzes sowohl die Elemente des schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art 641 ff ZGB) als auch des österreichischen ABGB (öABGB). Im Fürstentum [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Besitz


Zum Unterschied gegenüber dem Eigentum ist der Besitz die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Als Besitzer gilt sowohl der unmittelbare Besitzer, der die Rechte über die Sache selbst ausübt [..]
Quelle: handelsblatt.com





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