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BevormundungBe·vor·mun·dung, Be·vor·mun·dun·gen | , | , | [1] freie Entscheidungen ausschließendes oder hemmendes, zumeist ungewolltes Einwirken Dritter auf Personen | [1] Ableitung des Verbs ''bevormunden [..]
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Bevormundungdas Bevormunden; das BevormundetwerdenBeispieleobrigkeitliche, staatliche, autoritäre, politische Bevormundungich verbitte mir jede Bevormundung
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BevormundungIm allgemeinen Sinn: Gängelung, Verhindern eigener Entscheide. Im rechtlichen Sinn: jemanden unter Vormundschaft stellen, Massnahme im Strafvollzug.
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