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De-minimis-BeihilfenDie De-minimis-Regel findet im Rahmen der Beihilfenkontrolle der Europäischen Kommission Anwendung. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass bis zu einem bestimmten Schwellenwert Beihilfen den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen und mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sind. Die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 vom 15.12.20 [..]
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