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Eigentumsgarantie Art. 14 I 1 GG gewährleistet das Eigentumsrecht als Grundrecht durch institutionelle Garantie. Die Verfassung schützt nicht nur das Eigentum im bürgerlich-rechtlichen Sinne, sondern jedes priva [..]
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EigentumsgarantieArt. 14 I 1 GG gewährleistet das Eigentumsrecht als Grundrecht durch institutionelle Garantie. Die Verfassung schützt nicht nur das Eigentum im bürgerlich-rechtlichen Sinne, sondern jedes private Vermögensrecht (andere dingliche Rechte, Forderungen, sonstige Vermögensrechte wie z.B. das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder das [..]
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Eigentumsgarantie(auf dem Grundgesetz basierende) rechtliche Sicherheit für Eigentum
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EigentumsgarantieVerfassungsrecht (BV Art. 26), das das Privateigentum an Sachen schützt, in erweitertem Sinn auch geistiges Eigentum.
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