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Einfache StaatssteuerSie ergibt sich, wenn das steuerbare Einkommen oder Vermögen mit dem im Gesetz festgelegten Steuersatz multipliziert wird. Für die Berechnung des effektiv geschuldeten Steuerbetrages wird die einfache Staatssteuer mit dem für das betreffende Steuerjahr gültigen Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuerfuss multipliziert.
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