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Einzugsstelle Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge (Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sind an die Krankenkassen (Einzugstellen) zu zahlen (§ 28h I Satz 2 SGB IV). Die Annah [..]
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EinzugsstelleIn der Gesundheitswirtschaft: (collecting agency) Den Krankenkassen obliegt als Einzugsstellen der Beitragseinzug, die Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht in den Zweigen der Sozia [..]
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EinzugsstelleDer Arbeitgeber hat die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung (das ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag) an die Einzugsstelle zu zahlen. Einzugsstelle ist die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer krankenversichert ist. Für Beschäftigte, die bei keiner Krankenkasse Mitg [..]
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EinzugsstelleLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
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EinzugsstelleEinzugsstelle Die Einzugsstelle für die Beiträge zur Rentenversicherung ist die gesetzliche Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer pflichtversichert ist. Für Beschäftigte, die bei keiner Krankenkasse Mitglied sind, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse wählen.
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EinzugsstelleDen Krankenkassen obliegt als Einzugsstellen der Beitragseinzug, die Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung, die Aufteilung und W [..]
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EinzugsstelleDie Einzugsstelle ist im deutschen Sozialversicherungssystems diejenige Stelle, die die Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei den Arbeitgebern einzieht und an die einzelnen Sozialversicherungsträger u [..]
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