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ElternzeitEl·tern·zeit, El·tern·zei·ten | , | , | [1] ''Deutschland'' unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes | [1] Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiv [..]
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ElternzeitElterngeld.durch die am 7. 7. 2000 erfolgte Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) eingeführter Begriff, der den Begriff des Erziehungsurlaubs ersetzte. Er meint den Anspruch von Eltern, u [..]
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ElternzeitErziehungsurlaubErwerbstätige Mütter bzw. Väter in einem festen Arbeitsverhältnis haben Anspruch auf Elternzeit für maximal drei Jahre. Sie besitzen einen besonderen Kündigungsschutz. Die Elternzeit k [..]
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Elternzeit(früher: Erziehungsurlaub): Mütter und Väter, die Anspruch auf Erziehungsgeld haben, können sich von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Dieser Anspruch gilt, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Elternzeit kann von einem Elternteil allein, von beiden gemeinsam oder auch anteilig genommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist [..]
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ElternzeitDas am 6. Dezember 1985 in Kraft getretene Bundeserziehungsgeldgesetz wurde am 7. Juli 2000 sowie in der Neufassung vom 1. Januar 2007 geändert. Mit dieser Fassung wurde der Begriff Elternzeit mit in [..]
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ElternzeitBei der Geburt eines Kindes können Eltern sich von ihrer Arbeit freistellen lassen, um für das Kind da zu sein. Der Anspruch auf Elternzeit ist rechtlich gesichert, das heißt, jeder Arbeitgeber muss sie gewähren. Allerdings ist die Freistellung unbezahlt. Als Ausgleich für das fehlende Gehalt können die Eltern beim Staat eine Unterstützung, das so [..]
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Elternzeitberufliche Freistellung (mit Kündigungsschutz), die Mütter oder Väter nach der Geburt eines Kindes für dessen Betreuung beanspruchen können
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ElternzeitAls Elternzeit wird in Deutschland ein Zeitraum unbezahlter Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. Auf diese Freistellung haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch.
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