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ErbbaurechtErb·bau·recht, Erb·bau·rech·te | , | , | [1] ''Österreichisches Baurecht'' das vererbliche und veräußerbare Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben | [1] Erbpacht | [1] Die Ver [..]
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Erbbaurechtist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu haben. Ihm entspricht im römischen Recht schon früh die Bürgern vererblich, aber zunächst wohl nicht [..]
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Erbbaurecht, das veräußerliche und vererbliche Recht an einem fremden Grundstück, auf oder unter seiner Oberfläche ein mit dem Grund und Boden fest verbundenes Bauwerk (z.B. Gebäude, Keller, Brücke, Schienenstra [..]
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Erbbaurechtist das vererbliche und veräußerliche Recht zu Bauten auf fremden Grundstücken. An den Grundstückseigentümer ist der Erbbauzins zu bezahlen. Der Erbbauberechtigte erwirbt Eigentum an dem von ihm erric [..]
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ErbbaurechtDas Erbbaurecht verleiht dem Berechtigten das Recht, auf oder unter fremdem Grundstück ein "Bauwerk" zu haben. Dieses ist wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. Eine Zerstörung des Gebäudes hat au [..]
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ErbbaurechtDas Erbbaurecht ist nach § 1 ErbbauVO ein veräußerliches und vererbliches, grundstücksgleiches Recht, auf oder unter einem (fremden) Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Es ist i.d.R. befristet. Für das Erbbaurecht wird ein besonderes Grundbuch (Erbbaugrundbuch) gebildet. Als Entgelt ist ein Erbbauzins z [..]
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Erbbaurecht(Erbbaugrundbuch), Erbbauzins, Heimfallanspruchdas veräußerliche und vererbliche dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben; geregelt in der Verordnu [..]
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ErbbaurechtAls Erbbaurecht gilt das veräußerbare und vererbbare Recht auf fremden Grund und Boden ein Gebäude zu besitzen. Das Erbbaurecht entsteht im zivilrechtlichen Sinn mit der Eintragung ins Grundbuch. Das [..]
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ErbbaurechtDas Erbbaurecht ist ein veräußerbares und vererbliches dingliches Recht. Es gibt dem Erbbauberechtigten das Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstückes, das im Eigentum [..]
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Erbbaurechtveräußerliches, vererbbares Recht, auf fremdem Boden zu bauen; Erbpacht (b)
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ErbbaurechtDas Erbbaurecht (lat. superficies) ist das Recht, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten (§ 1 Abs. 1 ErbbauRG [..]
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