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ErlebensfallEine Auszahlung im Erlebensfall Im Gegensatz zu den Teilauszahlungstarifen (TA) wird nur einmal eine Erlebensfall-Leistung (am Ende der Vertragsdauer) fällig. Erlebensfallsumme gleich Todesfallsumme (TA 01): Diese TA ist die Grundform der gemischten Versicherung. Im Erlebensfall ist die Versicherungssumme genauso hoch wie im Todesfall.
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Erlebensfallfestgesetzter Zeitpunkt, zu dem jemand noch am Leben sein soll, um Geld ausbezahlt zu bekommen
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