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FragerechtDen einzelnen Abgeordneten steht ein Fragerecht zu (Interpellationsrecht). Es ergibt sich aus den Aufgaben der Abgeordneten, insbesondere aus ihrer Kontrolltätigkeit gegenüber Regierung und Verwaltung [..]
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FragerechtKleine oder mündliche Anfragen kann jeder Abgeordnete an die Staatsregierung richten. Große Anfragen werden von mindestens sechs Abgeordneten oder einer Fraktion eingebracht.
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