Bedeutung Inhaberklausel
Was bedeutet Inhaberklausel? Hier finden Sie 3 Bedeutungen des Wortes Inhaberklausel. Sie können auch eine Definition von Inhaberklausel selbst hinzufügen.

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Inhaberklausel


Die Inhaberklausel (oder auch Überbringerklausel) macht ein Orderpapier zu einem verkehrsfähigen Papier; jeder Inhaber (ohne besonderen Nachweis) kann somit die Rechte hieraus geltend machen.
Quelle: finanzen.sueddeutsche.de

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Inhaberklausel


Die Inhaberklausel (oder auch Überbringerklausel) macht ein Orderpapier zu einem verkehrsfähigen Papier; jeder Inhaber (ohne besonderen Nachweis) kann somit die Rechte hieraus geltend machen.
Quelle: onvista.de

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Inhaberklausel


Auf Inhaberpapieren der Vermerk, dass die betreffende verbriefte Leistung an den (unbenannten) Inhaber des Papiers erbracht werden kann.
Quelle: handelsblatt.com





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