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InhaberklauselDie Inhaberklausel (oder auch Überbringerklausel) macht ein Orderpapier zu einem verkehrsfähigen Papier; jeder Inhaber (ohne besonderen Nachweis) kann somit die Rechte hieraus geltend machen.
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InhaberklauselDie Inhaberklausel (oder auch Überbringerklausel) macht ein Orderpapier zu einem verkehrsfähigen Papier; jeder Inhaber (ohne besonderen Nachweis) kann somit die Rechte hieraus geltend machen.
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InhaberklauselAuf Inhaberpapieren der Vermerk, dass die betreffende verbriefte Leistung an den (unbenannten) Inhaber des Papiers erbracht werden kann.
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