Bedeutung Jugendstrafrecht
Was bedeutet Jugendstrafrecht? Hier finden Sie 9 Bedeutungen des Wortes Jugendstrafrecht. Sie können auch eine Definition von Jugendstrafrecht selbst hinzufügen.

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Jugendstrafrecht


ist das seit dem 19. Jh. entstehende besondere Strafrecht für Jugendliche (Deutschland 16. 2. 1923 Jugendgerichtsgesetz).
Quelle: koeblergerhard.de

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Jugendstrafrecht


Jugendgerichte Jugendstrafrecht: Aufbau der Jugendgerichtsbarkeit
Quelle: bpb.de

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Jugendstrafrecht


Wenn ein Jugendlicher ab 14 Jahre eine Straftat begeht und angezeigt wird, muss er damit rechnen, auch bestraft zu werden. Es wird angenommen, dass Jugendliche in diesem Alter reif genug sind, um einz [..]
Quelle: bpb.de

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Jugendstrafrecht


Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht, das angewendet wird, wenn Jugendliche und Heranwachsende straffällig werden. Es gilt uneingeschränkt für Täterinnen und Täter im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. Auch bei 18- bis 20-Jährigen, den sogenannten "Heranwachsenden", kommt es häufig zur Anwendung. Hier wird vorab geprüft, ob [..]
Quelle: regierenkapieren.de (offline)

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Jugendstrafrecht


für jugendliche Straftäter(innen), in bestimmten Fällen auch für Heranwachsende geltendes Strafrecht
Quelle: duden.de

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Jugendstrafrecht


Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und ein Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.
Quelle: de.wikipedia.org

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Jugendstrafrecht


Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und ein Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.
Quelle: de.wikipedia.org

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Jugendstrafrecht


Das Jugendstrafrecht ist das Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für jugendliche und heranwachsende Straftäter. Es beinhaltet den Erziehungsgedanken, der sich insbesondere auch in den vielfäl [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Jugendstrafrecht


Sonderstrafrecht für Kinder vom 7. bis 15. Altersjahr und Jugendliche vom 15. bis 18. Altersjahr.
Quelle: verlag-fuchs.ch (offline)





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