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Jugendstrafrechtist das seit dem 19. Jh. entstehende besondere Strafrecht für Jugendliche (Deutschland 16. 2. 1923 Jugendgerichtsgesetz).
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JugendstrafrechtJugendgerichte Jugendstrafrecht: Aufbau der Jugendgerichtsbarkeit
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JugendstrafrechtWenn ein Jugendlicher ab 14 Jahre eine Straftat begeht und angezeigt wird, muss er damit rechnen, auch bestraft zu werden. Es wird angenommen, dass Jugendliche in diesem Alter reif genug sind, um einz [..]
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JugendstrafrechtDas Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht, das angewendet wird, wenn Jugendliche und Heranwachsende straffällig werden. Es gilt uneingeschränkt für Täterinnen und Täter im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. Auch bei 18- bis 20-Jährigen, den sogenannten "Heranwachsenden", kommt es häufig zur Anwendung. Hier wird vorab geprüft, ob [..]
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Jugendstrafrechtfür jugendliche Straftäter(innen), in bestimmten Fällen auch für Heranwachsende geltendes Strafrecht
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JugendstrafrechtDas Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und ein Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.
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JugendstrafrechtDas Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und ein Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.
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JugendstrafrechtDas Jugendstrafrecht ist das Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für jugendliche und heranwachsende Straftäter. Es beinhaltet den Erziehungsgedanken, der sich insbesondere auch in den vielfäl [..]
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JugendstrafrechtSonderstrafrecht für Kinder vom 7. bis 15. Altersjahr und Jugendliche vom 15. bis 18. Altersjahr.
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