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JustiziarJustitiar | Jus·ti·zi·ar, Jus·ti·zi·a·re | , | , | [1] Mitarbeiter in einem Unternehmen, einer Behörde, einem Verein oder Ähnlichem, der für rechtliche Angelegenheiten zuständig ist | [1] Recht [..]
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Justiziarfür alle Rechtsangelegenheiten zuständiger Mitarbeiter eines Unternehmens, einer Behörde, eines Verbandes o. Ä.
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JustiziarJustiziar (nach traditioneller Rechtschreibung Justitiar) ist ein beamteter oder angestellter Rechtsberater.
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