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Lehnsgerichtist das im Mittelalter für Angelegenheiten des Lehnswesens ausgebildete besondere Gericht, das sich aus Richter (meist der Lehnsherr) und Urteilern zusammensetzt (u. a. Reichshofrat). Es endet im 19. [..]
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LehnsgerichtGericht, das Streitigkeiten zwischen dem Lehnsherrn und seinen Vasallen oder zwischen den Vasallen untereinander entscheidet
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