1 |
PrüfungsanspruchDas Recht eines jeden ordentlich immatrikulierten »Studenten, in seinen belegten Veranstaltungen nach der jeweiligen »Prüfungsordnung geprüft zu werden, kann unter bestimmten Bedingungen verweigert werden, etwa, nach aufgedeckten »Betrugs- und Täuschungsfäl [..]
|
<< Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse | Prüfungsamt >> |