1 |
RohsektHandelsübliche Bezeichnung für einen Sekt nach der zweiten Gärung, der einige Zeit bis zum Dégorgement lagert. Er hat aber keine weinrechtliche Bedeutung. Im Gegensatz dazu wird der auslieferungsfähige, noch nicht ausgestattete Sekt als „Fertigsekt“ bezeichnet. Siehe auch unter Grundwein und Rohwein.
|
<< Rohfäule | Rohwein >> |