1 |
TeilrenteVersicherte können seit 1992, sofern eine Einschränkung ihrer Erwerbsfähigkeit vorliegt, eine Teilrente beziehen und dadurch früher in den Ruhestand gehen. Ein Teil der zustehenden Altersrente kann in [..]
|
2 |
TeilrenteVersicherte, die schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Rentenanspruch haben, können wählen, ob sie ihre Altersrente als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Im ersten Fall dürfen sie höchstens 400 Euro monatlich hinzuverdienen, bei Bezug einer Teilrente - je nach Anteil der gewünschten Rente (ein Drittel, die Hälfte oder zwei [..]
|
3 |
TeilrenteLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
|
4 |
TeilrenteTeilrente Versicherte können ihre Altersrente auch als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Rente beträgt dann, je nach Hinzuverdienst, ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente. Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell ermittelt.
|
<< Teilkaskoversicherung | Teilzahlungskredit >> |