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TotschlagTodschlag | Tot·schlag, | | | [1] ''Recht'' vorsätzliche Tötung einer Person, bei der die Kriterien für einen Mord nicht vorliegen | [2] '''' Tötung eines Menschen | [2] Mord | [1] Mord | [1] Töt [..]
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Totschlagist die nicht als Mord qualifizierte vorsätzliche Tötung eines Menschen, früher vielfach auch die Tötung allgemein. Sie zieht im Frühmittelalter die Verpflichtung zur Leistung von -> Wergeld, später e [..]
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Totschlagdie vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die strafschärfenden Merkmale des Mordes (§ 212 StGB). Der T. wird mit Freiheitsentzug nicht unter fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit lebenslange [..]
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TotschlagTotschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die Strafdrohung erhöhenden Kriterien für Mord noch die privilegierenden und damit die Strafdrohung minde [..]
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TotschlagTotschlag im Sinne des österreichischen Strafrechts ist eine mit einer zwingenden Strafmilderung verbundene besondere Form des vorsätzlichen Tötungsdeliktes.
Der Tatbestand und die möglichen Rechtsfol [..]
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TotschlagTotschlag stellt im Strafrecht der Schweiz eine besondere Form des vorsätzlichen Tötungsdeliktes dar, die mit einer geringen angedrohten Strafe verbunden ist.
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TotschlagTotschlag steht im Rahmen der Tötungsdelikte der jeweiligen Rechtsordnung für:
Totschlag (Deutschland), einem vorsätzlichen Tötungsdelikt ohne Mordmerkmale im Strafrecht Deutschlands
Totschlag (Österr [..]
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