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WahlprüfungsgesetzDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 (1) Über die Gültigkeit der Wahlen zum Bundestag und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl, soweit sie der Wahlprüfung nach Artikel 41 des Grundgesetzes unterliegen, entscheidet vorbehaltlich der Beschwerde gemäß Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bun [..]
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WahlprüfungsgesetzWahlprüfungsgesetz weist dem Deutschen Bundestag die förmliche Entscheidung über die Gültigkeit von Bundestagswahlen zu . Wird eine Wahl für ungültig erklärt, regelt das Gesetz deren parlamentarische [..]
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Wahlprüfungsgesetz
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