Was bedeutet Wechselprozeß? Hier finden Sie 2 Bedeutungen des Wortes Wechselprozeß. Sie können auch eine Definition von Wechselprozeß selbst hinzufügen.
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Wechselprozeß
ist eine Unterart des Urkundenprozesses; darin wird über Ansprüche aus Wechseln besonders rasch entschieden (§§ 602–605 ZPO).