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Zessionar{s1} (m) pers Fin Gläubiger, dessen Forderung an einen Schuldner durch die Abtretung einer Forderung an einen Dritten erfüllt wird. Der Gläubiger entlässt damit seinen ursprünglichen Schuldner aus dem Schuldverhältnis und begründet ein neues Schuldverhältnis zum Drittschuldner.
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ZessionarDer Zessionar ist der Erwerber eines Anspruchs aus der Abtretung einer Forderung. Als Zessionar wird er Sicherungsnehmer dieser Sicherungsabtretung. Die Abtretung ist ein Rechtsgeschäft und wird [..]
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ZessionarDer Erwerber der Forderung (bei der Abtretung).
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