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Zubehör''Österreich und Schweiz'' Zugehör | Zu·be·hör, Zu·be·hö·re | , | , | [1] Gegenstände, die eine Grundausstattung ergänzen oder erweitern oder die durch ihre Beschaffenheit einer bestimmten Täti [..]
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Zubehörist eine bewegliche Sache, die ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, nach der Verkehrsanschauung dem wirtschaftlichen Zweck einer Hauptsache zu dienen bestimmt ist und zu ihr in einem dieser Bestim [..]
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ZubehörZubehör sind nach § 97 BGB bewegliche Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein. Ein wichtiges Merkmal des Zubehörs besteht [..]
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Zubehörim Privatrecht Bezeichnung für bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, deren wirtschaftlichem Zweck dienen und zu ihr im entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen, z. B. die [..]
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ZubehörZubehör sind selbständige bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr - nicht nur vorübergehend - in e [..]
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ZubehörZubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache dauernd dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht. In Österreich und der Schweiz s [..]
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