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actum, | , | , | [1] ''meist Plural acta, orum n'' die Handlung, das Geschehene, das Vollbrachte (und Aufzeichnungen darüber) | nach dem Partizip Perfekt Passiv des Verbs '''' | [1] | [1]
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actum(lat., "verhandelt, geschehen") findet sich häufig am Ende, zuweilen aber auch am Eingang von Urkunden und bezieht sich auf die Zeit und den Ort, wo die Handlung geschehen. Eine besonders gebräuchliche Schlußformel in Protokollen etc. ist: "Actum ut supra", geschehen wie oben, d. h. auf die oben erwähnte Weise oder an dem oben e [..]
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