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ArbeitsschutzausschussDer Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz). Dem Gremium gehören der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter, zwei Mitglieder des Betriebsrats, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte an. Mindestens vierteljährlich beraten [..]
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ArbeitsschutzausschussDer Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird in Deutschland ab einer Betriebsgröße mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben (§ 11 Arbeitssicherheitsges [..]
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