1 |
BaurechtSämtliche Vorschriften des Bundes und der Länder über das Bauwesen.
|
2 |
Baurechtist objektiv die Gesamtheit der Rechtssätze, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen bzw. die Ordnung und die Förderung der Errichtung und wesentlichen Veränderung von baulichen Anlagen sowie au [..]
|
3 |
BaurechtBaurecht: 1) öffentliches: im allgemeinen in Bauordnungen der Bundesländer geregelt und von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich vollzogen. Davon ausgenommen sind bestim [..]
|
4 |
BaurechtDas Baurecht hat zwei Bedeutungen: a) Nach öffentlich-rechtlichen Sinn ist das Baurecht die Gesamtheit jener Vorschriften, die bestimmen, wo und wie gebaut werden darf. b) Das Baurecht im privatrechtl [..]
|
5 |
BaurechtBaurecht ist ein Oberbegriff, unter dem das Bauplanungsrecht (nach Baugesetzbuch) und das Bauordnungsrecht subsummiert werden. Hinzu kommen die Rechtsquellen, die Grundlage für Planfeststellungsverfah [..]
|
6 |
Baurecht(Baufreiheit)., Baugebotim objektiven Sinne die Gesamtheit der Vorschriften, die das Bauen betreffen. Sie sind meist öffentlich-rechtlicher, aber auch privatrechtlicher Natur. Zum öffentlichen B. gehö [..]
|
7 |
BaurechtBaurecht - Der Leasing-Geber kann auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten, um es später zu verleasen. Die Erlaubnis hierzu nennt man Baurecht. Eingeräumt werden kann das Baurecht dem Leasing-Geber vom Liegenschaftseigentümer, dem Leasing-Nehmer oder Dritten.
|
8 |
BaurechtBaurecht bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.
|
9 |
BaurechtBaurecht (abgekürzt: BauR) ist eine deutsche juristische Fachzeitschrift zum öffentlichen und privaten Baurecht. Die Zeitschrift erscheint seit 1970.
Die Zeitschrift erscheint monatlich im Werner-Verl [..]
|
10 |
BaurechtBaurecht bezeichnet:
allgemein die Rechtsordnung des Bauens (Bauwesen)
privates Baurecht, die Rechtsordnung zwischen den an einer Baumaßnahme Beteiligten
Nationales:
Baurecht (Deutschland), die deutsc [..]
|
11 |
BaurechtAls Baurecht wird in Österreich das Recht bezeichnet, auf einem fremden Grundstück – oder unter dessen Oberfläche – ein Gebäude zu errichten. Es ist im Baurechtsgesetz 1912 (BauRG) geregelt.
|
12 |
BaurechtBaurecht bedeutet in der Schweiz, dass ein Grundeigentümer einem Baurechtsnehmer zeitlich befristet das Recht zugesteht, auf (oder unter) seinem Grund und Boden zu bauen. Darum wird es auch als «Landk [..]
|
<< Baulast | Bayerisches >> |