1 |
Buchhypothekist die Hypothek, bei der lediglich die Eintragung aller wesentlichen Umstände, insbesondere Höhe der Forderung, Zinssatz und Gläubiger, ins Grundbuch erfolgt. Siehe auch Briefhypothek.
|
2 |
BuchhypothekBei der Buchhypothek wird im Gegensatz zur Briefhypothek keine Urkunde (Hypothekenbrief) ausgestellt.
|
3 |
BuchhypothekEine Buchhypothek ist nach dem deutschen Sachenrecht ein Typus einer im BGB geregelten Hypothek. Das Gesetz geht aber, wie aus § 1116 Abs. 1 BGB ersichtlich, von der Briefhypothek als Regelfall aus. C [..]
|
<< Buchgrundschuld | Buchschulden >> |