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WegerechtWegerecht ist der Oberbegriff für mehrere Arten von Rechten zwischen den Eigentümern benachbarter Grundstücke. So kann einem Eigentümer das Recht zustehen, einen auf dem Nachbargrundstück verlaufenden [..]
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Wegerechtdas die öffentlichen Wege und Straßen betreffende Recht.
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WegerechtRecht zum Überqueren eines anderen Grundstücks. Eine eventuelle Wertminderung des Objekts durch dieses Recht ist individuell zu prüfen.
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WegerechtWegerecht steht für:
Wegerecht (Straßenverkehrsrecht)
Wegerecht (Sachenrecht)
Wegerecht (Telekommunikationsrecht)
Straßen- und Wegerecht (Deutschland) enthält die Regelungen über die Träger der Straße [..]
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WegerechtIm Sachenrecht bezeichnet das Wegerecht das Recht, einen Weg über ein fremdes Grundstück nur zum Zwecke des Durchganges / der Durchfahrt zu nutzen. Das Recht kann auf unterschiedliche Weise begründet [..]
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WegerechtDas Wegerecht im Straßenverkehr gibt in Deutschland bestimmten Kraftfahrzeugen das Recht auf „freie Bahn“.
Im deutschen Straßenverkehrsrecht bezeichnet man als Wegerecht das Recht, von anderen Verkehr [..]
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WegerechtDas Wegerecht des Bundes gibt diesem die Befugnis, Verkehrswege unentgeltlich und andere Grundstücke gegen Entschädigung zu nutzen, um Telekommunikationslinien, die öffentlichen Zwecken dienen, unterz [..]
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