1 |
Willenserklärung Wil·lens·er·klä·rung, Wil·lens·er·klä·run·gen | , | , | [1] gemeinsprachlich Äußerung eines Willens | [2] juristisch Äußerung eines Rechtsfolgewillens, d. h. die Person beabsichtigt rechtlich [..]
|
2 |
Willenserklärungist die private, auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Äußerung des -> Willens (z. B. Erklärung, ein Buch kaufen zu wollen). Sie wird für das Rechtsgeschäft vorausgesetzt. Als rechtswissenschaftlich [..]
|
3 |
Willenserklärung(declaration of intent, declaration of intention, statement of intention, statement of purpose) Die ausgesprochene oder stillschweigende Bekanntgabe eines persönlichen Willens in der Öffentlichkeit oder mindestens einem Dritten gegenüber. Beispiele sind Angebot, Zustimmung, Widerspruch oder Kündigung. S.a. Empfangsbedürftigkeit.
|
4 |
Willenserklärung Die WE ist die Äußerung eines rechtlich erheblichen Willens, die auf einen rechtlichen Erfolg hinzielt; der Rechtserfolg tritt hier – anders als bei der bloßen Rechtshandlung – [..]
|
5 |
WillenserklärungDer Begriff Willenserklärung stammt aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wobei dieser dort nicht ausdrücklich, sondern in den §§ 116 ff. BGB indirekt definiert wird. Es handelt sich um die ausdrückliche Erklärung, etwas Bestimmtes zu wollen, beispielsweise Versicherungsschutz bei einer Versicherungsgesellschaft [..]
|
6 |
Willenserklärunggrundlegender Begriff des Privatrechts: Als Willenserklärung wird eine Willensäußerung verstanden, die darauf zielt, dass ein bestimmter rechtlicher Erfolg eintreten soll, z. B. eine vertragliche Verp [..]
|
7 |
Willenserklärungeine Willensäußerung, die darauf zielt, dass ein bestimmter rechtlicher Erfolg eintreten soll. Willenserklärungen werden abgegeben, um damit bestimmte Rechtsfolgen zu bewirken (z.B. zum Abschluss eine [..]
|
8 |
WillenserklärungEine Willenserklärung ist eine wichtige Vorraussetzung für das Zustandekommen von Verträgen. Sie ist sogar deren Grundlage. Ein Vertrag oder eine Vereinbarung wird geschlossen, wenn jed [..]
|
9 |
WillenserklärungIm deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (lateinisch declaratio voluntatis) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die Kundgabe (Erklärung) des Willens einer Person, die einen Rechtserfol [..]
|
10 |
WillenserklärungUnter dem Begriff Willenserklärung wird im Allgemeinen die Erklärung über eine Absicht, sich rechtlich binden zu wollen, verstanden. Dies geschieht in der Regel mit Rechtsbindungswillen der erklärenden Person. Nur so kann ein wirksamer Vertrag zustanden kommen. Fehlt der Rechtsbindungswillen, so handelt es sich beispielsweise um eine Scherzerklärung. Auch der Zugang beziehungsweise die Abgabe von Willenserklärung birgt eine Vielzahl von Problemen. Eine Problematik stellt beispielsweise die Frage dar, ob auch Minderjährige rechtlich bindende Willenserklärungen abgeben können.
|
<< Operette | transzendent >> |