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BezugsrechtUm einen erweiterten Geschäftsumfang finanzieren zu können, kann eine Aktiengesellschaft entweder Fremdkapital aufnehmen oder das Eigenkapital aufstocken (Kapitalerhöhung). Um das Eigenkapital zu erhö [..]
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BezugsrechtBei einer Lebensversicherung mit Todesfall-Leistung kann der Versicherungsnehmer einem bzw. mehreren Dritten ein Bezugsrecht einräumen. Dies ist eine Verfügung unter Lebenden, die die Versicherungslei [..]
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BezugsrechtWird in einer Aktiengesellschaft durch Ausgabe junger Aktien eine Kapitalerhöhung durchgeführt (Kapitalerhöhung gegen Einlagen), so hat jeder Aktionär ein gesetzliches Bezugsrecht, das heißt das Recht [..]
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BezugsrechtBezugsrecht Begriffserklärung Bezugsrecht Bei einer Kapitalerhöhung der AG hat der Aktionär das Recht zum Erwerb dieser Aktien, wobei sich das Ausmaß nach dem Verhältnis des bisherigen Anteils am Grundkapital zur vorgenommenen Erhöhung richtet. Macht der Aktionär davon keinen Gebrauch, kann er sein Bezugsrech [..]
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BezugsrechtDas Bezugsrecht legitimiert "Alt-Aktionäre" einer Aktiengesellschaft, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend ihrem Anteil am bisherigen Grundkapital "junge&quo [..]
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BezugsrechtEin Bezugsrecht gewährt einem Aktionär das Recht, bei einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens mit neuen Aktien im Verhältnis zum bisherigen Anteil am Grundkapital [..]
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BezugsrechtBezugsverhältnis, Bezugsfrist, BezugsrechthandelBei einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft wird eine bestimmte Menge junger Aktien ausgegeben, um Mittel zur Finanzierung, zum Ausbau und zur Er [..]
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BezugsrechtFalls eine Aktiengesellschaft das > Grundkapital erhöht, gibt sie > neue (= junge) Aktien aus. In der Regel erhalten bisherige Aktionäre dafür ein Bezugsrecht, durch welches sie entsprechend [..]
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BezugsrechtRechte der alten Aktionäre auf den Bezug neu auszugebener Aktien im Verhältnis zu ihrem bisherigen Aktienbesitz.
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BezugsrechtDas Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung seiner Gesellschaft neue (="junge") Aktien zu erwerben. Die Aktionäre können auf die Ausübung ihres Bezugsrechts verzichten und die Bezugsrechte an der Börse verkaufen.
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BezugsrechtRecht der Aktionäre, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend ihrem Anteil am bisherigen Grundkapital junge Aktien zu erhalten, damit ihr relativer Anteil am Grundkapital bestehen bleibt.
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BezugsrechtAverage score: 0 (total votes: 106)Vorkaufsrecht der Aktionäre auf die im Rahmen einer Kapitalerhöhung begebenen Jungen Aktien. Der errechnete Wert des Bezugsrechtes und der Kurs, zu dem es gehandelt wird, können differieren, da sich der Kurs aus Angebot und Nachfrage ergibt.
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BezugsrechtIm Zuge einer Kapitalerhöhung dient das Bezugsrecht dazu, die Altaktionäre vor einer Verminderung ihres prozentualen Anteils an der AG und somit am Gewinn zu schützen. Es verbrieft das [..]
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BezugsrechtUnter Bezugsrecht versteht man die Benennung von Personen, die bei Eintritt einer besonderen Situation in den Genuss bestimmter Vorteile kommen, diese jedoch nicht ursächlich zu verantworten haben. Beispiel: Bei Abschluss einer Lebens- oder Unfallversicherung wird der Antragsteller aufgefordert, eine Person zu benennen, die im Falle seines vorzeiti [..]
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BezugsrechtBei der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft bekommen alle Aktionäre ein Vorkaufsrecht auf die neuen Aktien. Der jeweilige Teilhaber erhält Bezugsrechte je nach seinem Aktienanteil. Mehr zum Thema: Aktiengesellschaft
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Bezugsrechtgesetzlich begründeter Anspruch eines Aktionärs bei Erhöhung des Aktienkapitals auf den Bezug (2a) neuer Aktien
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BezugsrechtDas Bezugsrecht dient in Versicherungsverträgen, insbesondere der Lebensversicherung oder der Unfallversicherung dazu, den Empfänger der Versicherungsleistung für den Versicherungsfall festzulegen. Üb [..]
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BezugsrechtEin Bezugsrecht (engl. pre-emptive right) ist ein mögliches Anrecht eines Altaktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Bezugsrechtsemission.
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BezugsrechtIm Falle einer Kapitalerhöhung steht dem Aktionär das Recht zu, neue (junge) Aktien zu beziehen. Der neue Anteil entspricht somit wieder seinem bisherigen Grundkapital. Die Bezugsfrist wird in der Reg [..]
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BezugsrechtBei einer Lebensversicherung mit Todesfall-Leistung kann der Versicherungsnehmer einem bzw. mehreren Dritten ein Bezugsrecht einräumen. Dies ist eine Verfügung unter Lebenden, die die Versicherungslei [..]
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