1 |
GrundsicherungsamtAls Grundsicherungsamt wird die den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zugeordnete Behörde bezeichnet, die zuständig für die Bewilligung der Grundsicherung als bedarfsorientierter Sozialleistung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ist.
|
<< Gründungscoaching | Gründerzuschuss >> |