Bedeutung Grundsicherungsamt
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Grundsicherungsamt


Als Grundsicherungsamt wird die den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zugeordnete Behörde bezeichnet, die zuständig für die Bewilligung der Grundsicherung als bedarfsorientierter Sozialleistung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ist.
Quelle: gruenderlexikon.de




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