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Handelsmakler (-mäkler) ist ein Makler (Mäklervertrag), der gewerbsmäßig Geschäfte vermittelt, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind, insbes. Waren, Wertpapiere, Versicherungen (§ 93 HGB). Der H. ist Kaufm [..]
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Handelsmaklerselbstständiger Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere von Fall zu Fall Verträge über den Kauf oder Verkauf von Waren (Warenmakler), Wertpapieren (Börsenmakler) oder Versicherungen (Versicherungsmakler [..]
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HandelsmaklerHandelsmakler ist, wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräuße [..]
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HandelsmaklerWer gewerbsmäßig für andere Personen Waren anschafft oder veräußert ist Handelsmakler. Das gleiche gilt auch für Versicherungen und Wertpapiere. Der Handelsmakler betre [..]
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HandelsmaklerHandelsmakler sind Gewerbetreibende gemäß § 93 HGB, die im Auftrag von Dritten Verträge über Erwerb oder Veräußerung von Wertpapieren, Immobilien, Versicherungen oder anderen Gegenständen vermitteln. Maßgeblicher Unterschied zu einem Handelsvertreter ist dabei, dass der Makler für einen Kunden nicht dauerhaft und in großem Umfang tätig ist. Makler [..]
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Handelsmaklerselbstständiger Kaufmann, der gewerbsmäßig Verträge über Gegenstände des Handelsverkehrs, besonders Waren und Wertpapiere, vermittelt
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