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MitarbeiterpauschaleMit dieser Pauschale kann der Abgeordnete wissenschaftliche Mitarbeiter, Sekretäre und/oder Bürohilfskräfte in seinem Abgeordnetenbüro oder im Wahlkreis beschäftigen. Voraussetzung sind ordentliche Arbeitsverträge. Die Abrechnung erfolgt über die Bundestagsverwaltung. Was großzügig wirkt, relativiert sich, wenn man dem Bundestag, der Legislative, d [..]
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