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Nachschußpflicht Gemäß § 707 BGB grundsätzlich ausgeschlossene nachträgliche Erhöhung einer vereinbarten Einlage in eine Gesellschaft. Der Grundsatz kann durch Vertrag oder durch Spezialgesetze, wie z. B. bei d [..]
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NachschußpflichtUnter Nachschusspflicht versteht man die Pflicht eines Gesellschafters, der Gesellschaft im Bedarfsfall über seinen ursprünglichen Gesellschaftsanteil hinaus Geld zur Verfügung zu stellen. Die Nachsch [..]
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Nachschußpflichtbeschreibt die Pflicht des Leasingnehmers, eine Differenz zwischen tatsächlichem und kalkulierten Restwert zu erbringen. Das bedeutet, wenn das Leasingobjekt am Ende veräußert werden soll, wird dessen Restwert festgestellt. Liegt dieser unter dem kalkulierten Restwertes, so muss eine Ausgleichszahlung seitens des Leasingnehmers erbracht werden. Die [..]
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NachschußpflichtVertraglich vereinbarte Verpflichtung des Leasing-Nehmers, die Differenz zwischen dem kalkulierten Restwert und einem niedrigeren Verkaufserlös = Mindererlös, der bei der Verwertung des Leasing-Objektes nach Vertragsende entstehen kann, im Rahmen seiner Nachschusspflicht auszugleichen.
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NachschußpflichtVerpflichtung eines Gesellschafters (2), Nachschuss (1) zu leisten
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NachschußpflichtDie Nachschusspflicht tritt insbesondere im Gesellschaftsrecht und Bankwesen auf.
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