1 |
VersuchVer·such, Ver·su·che | , | , | [1] das Ausprobieren von etwas | [2] ''Wissenschaft,'' absichtliche Herbeiführung einer Erscheinung, um Gesetzmäßigkeiten erkennen zu können Experiment | [3] ''ve [..]
|
2 |
Versuchist im Strafrecht die Betätigung des Entschlusses zur Begehung einer Straftat durch Handlungen, die zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes unmittelbar ansetzen, aber nicht zur Vollendung füh [..]
|
3 |
Versuch1. »Wissenschaftlich aufgebaute Experimente, bei denen eine zuvor exakt definierte Situation nachgestellt wird kommen in den meisten Wissenschaften auf die eine oder andere Art zur Anwendung »Hilfswissenschaften. Durch die kontrollierte Beobachtung und Messung von dann eintretenden Vorgängen werden Er [..]
|
4 |
VersuchRücktritt vom V., (unbeendeter V.)., (beendeter V.)., untauglichen V.die Verwirklichung des Entschlusses, eine Straftat zu begehen, durch Handlungen, die einen Anfang der Ausführung (im Unterschied zu [..]
|
5 |
Versuch
|
6 |
VersuchVersuch bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Deliktsstadium vor Vollendung. Definiert wird der Versuch in Strafgesetzbuch .Der Hauptfall des Versuchs ist der nicht eingetretene Erfolg der Tat: D [..]
|
7 |
VersuchVersuch steht für:
|
8 |
VersuchVersuch ist die häufigste Art, in den Sportarten Rugby League und Rugby Union Punkte zu erzielen. Er wird erzielt, indem ein Spieler den Ball im gegnerischen Malfeld ablegt oder alternativ gleichzeit [..]
|
9 |
VersuchVersuch ist im Strafrecht Italiens ein Deliktsstadium der Straftat. Er ist in Art. 56 des codice Rocco geregelt.Eine gesetzliche Definition findet sich in Art. 56 Abs. 1 des italienischen Strafgesetz [..]
|
10 |
Versuch
|
<< C2B | Verlauf >> |