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WehrbeauftragterNach Artikel 45 b GG wählt der Bundestag für jeweils fünf Jahre einen Wehrbeauftragten. Er/sie soll darüber wachen, dass die Grund- und Menschenrechte der Soldaten in der Bundeswehr nicht verletzt wer [..]
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WehrbeauftragterUnabhängig vom allgemeinen Petitionsrecht hat jeder Soldat die Möglichkeit, sich zur Aufdeckung möglicher Missstände innerhalb der Bundeswehr an den Wehrbeauftragten des Bundestages zu wenden. Prüfend tätig wird dieser auf Weisung des Bundestages. Er kann aber auch aus alleiniger Verantwortung heraus Beschwerden nachgehen, die auf Grundrechtsverlet [..]
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